Die Daueraufenthaltskarte ist ein Aufenthaltstitel, der EU-Bürgern in Deutschland ausgestellt wird, die bereits seit mindestens fünf Jahren hier leben. Sie ist ein Nachweis für das Daueraufenthaltsrecht und berechtigt den Inhaber dazu, sich unbefristet in Deutschland aufzuhalten, ohne weiterhin ein Erwerbstätigkeitsnachweis oder finanzielle Mittel nachweisen zu müssen.
Um eine Daueraufenthaltskarte zu erhalten, müssen EU-Bürger diverse Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem das Vorliegen einer nachhaltigen Existenzgrundlage, also ausreichende finanzielle Mittel, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, sowie eine Krankenversicherung. Des Weiteren darf der Antragsteller in den vergangenen fünf Jahren keine strafrechtlichen Verurteilungen mit Gefängnisstrafen oder erheblichen Geldstrafen erhalten haben.
Die Beantragung der Daueraufenthaltskarte erfolgt bei der zuständigen Ausländerbehörde. Hier müssen die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden, darunter der Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, der Nachweis der bisherigen fünfjährigen Aufenthaltszeit sowie die erforderlichen Nachweise zur nachhaltigen Existenzgrundlage.
Die Daueraufenthaltskarte ist unbegrenzt gültig und muss in der Regel alle zehn Jahre erneuert werden. Sie enthält den Namen des Inhabers, das Geburtsdatum, das Gültigkeitsdatum sowie eine Seriennummer. Diese Karte dient als Nachweis für das Daueraufenthaltsrecht in Deutschland und ermöglicht es EU-Bürgern, sich frei im Land zu bewegen, zu arbeiten und soziale Leistungen zu erhalten.
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